AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GDDC GmbH, Kiel
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die Geschäftsbedingungen von GDDC GmbH gelten auch dann, wenn die von GDDC GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt oder wenn die von GDDC GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Leistungserbringers dessen Leistung vorbehaltlos entgegennimmt.

2. Vertragsschluss

  1. Gegenstand dieser Bedingungen sind Wartungs-, Beratungs- und andere Dienst- oder Werkleistungen von GDDC GmbH.
  2. Der Umfang der von GDDC GmbH in den einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.
  3. Angebote von GDDC GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch von GDDC GmbH zustande.

3. Preise, Termine, Teillieferungen, Höhere Gewalt

  1. Sämtliche Preise sind Netto-Preise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 19 %. Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versand werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Leistung die Löhne, Materialkosten oder Kosten von in die Leistungserbringung einbezogenen Fremdleistungsunternehmen nicht nur unerheblich, kann GDDC GmbH den Leistungspreis angemessen erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn die Preiserhöhung sachlich nicht begründet wird oder sich der Leistungspreis durch die Preiserhöhung um mehr als 15 % erhöht. Der Kunde hat das Rücktrittsrecht unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises GDDC GmbH zu erklären.
  3. Liefer- und Leistungstermine gelten nur annähernd und sind für GDDC GmbH unverbindlich. Im Falle des Liefer- und Leistungsverzugs hat der Kunde GDDC GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
  4. GDDC GmbH behält sich das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.
  5. Von GDDC GmbH zu erbringenden Leistungen können grundsätzlich nur in Abhängigkeit von der Wetterlage durchgeführt werden. Dem Kunden genannte Einsatz- und Flugdaten stehen daher unter dem Vorbehalt einer Wetterlage, die die Durchführbarkeit der Leistungen ermöglicht. Verzögerungen von Flügen aufgrund widriger Witterungsbedingungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  6. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs-, Witterungs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei Lieferanten oder Fremddienstleistungsunternehmen, befreien GDDC GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung. Die vorgenannten Ereignisse berechtigen GDDC GmbH von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

  1. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
  2. Zur Annahme von Schecks oder Wechseln ist GDDC GmbH nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
  3. Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist GDDC GmbH ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
  4. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von GDDC GmbH bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von GDDC GmbH
  5. Bei Zweifeln hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder bei Zahlungsrückstand kann GDDC GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen und gewährte Zahlungsziele widerrufen.

5. Inhalt der Leistungen

  1. GDDC GmbH bietet als Dienstleistung die Durchführung einer berührungslosen Rotorblattinspektion an Windkraftanlagen On- oder Offshore sowie die Verarbeitung, Aufbereitung und Auswertung der Messergebnisse an. Dies beinhaltet auch die Erstellung der Flugverfahren im On und Offshorebereich, sowie Erstellung und Überarbeitung die HSE Konzepte der Windparkbetreiber, einschließlich Abnahme der Helikopterlanddecks.
  2. Das Verfahren von GDDC GmbH ist ein kamera-, computer- und softwareunterstütztes Erfassungs-, Auswertungs- und Darstellungssystem
  3. Die optische Erfassung mit effektiven Sicht- und Durchstrahlungsmethoden erfolgt aus einem mit einer innovativen, optischen Systemeinheit ausgerüsteten Helikopter oder UAV.
  4. Der Kunde erhält von GDDC GmbH eine detaillierte Dokumentation mit Schadenserkennung und Kontrollhinweisen für die Planungsphase, Fertigung, Installation und den Betrieb der Windkraftanlage.
  5. GDDC GmbH setzt ein Verfahren ein, das auf modernster Laser-Technologie basiert. Dieses Verfahren ermöglicht es vorbeugende, hochauflösende Nahaufnahmen zur umfassenden Zustandskontrolle und Dokumentation der gesamten Rotorblattoberfläche herzustellen. Beschädigungen werden in Größe, Form und in der genauen Position im Blatt erfasst. Mit modernster Laser- und optischer Kameratechnik wird die Oberfläche millimetergenau vermessen. Diese Abweichungen werden systematisch protokolliert und dem Kunden als Arbeitsergebnis zur Verfügung gestellt. .
  6. Gegenstand der Dienstleistung ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht der Erfolg, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  7. Eventuell notwendige Kontroll- oder Reparaturmaßnahmen an Rotorblättern von Windkraftanlagen oder sonstige Maßnahmen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

6. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, um der GDDC GmbH die Erbringung ihrer Leistungen zu ermöglichen
  2. Der Kunde hat GDDC GmbH spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Auftragsdurchführung über die Inspektion der Rotorblätter einer Windkraftanlage (WKA) sämtliche Unterlagen und Dokumentationen (insbesondere Befundbericht, Fotos, Betriebs- und Wartungshistorie, GPS-Position der WKA etc.) der zu untersuchenden Rotorblätter zur Verfügung zu stellen.
  3. Die nach Absatz b) vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und Dokumentationen dienen ausschließlich der Information für GDDC GmbH zur Vorbereitung der Durchführung der beauftragten Leistungen. Eine Überprüfung der bereitgestellten Unterlagen des Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist nicht Gegenstand der Beauftragung von GDDC GmbH, es sei denn die Parteien haben diese Leistung ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  4. Hat der Kunde bestimmte im Rahmen des Auftrages vereinbarte Voraussetzungen für die von GDDC GmbH auszuführenden Leistungen zu schaffen, wie z. Bsp. die Außerbetriebnahme der Windkraftanlage, und kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist GDDC GmbH berechtigt, die bis zur Beseitigung des Arbeitshindernisses entstehenden Kosten in voller Höhe dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die notwendigen Mehrauslagen für Helikopterflüge, UAV Flüge, Anfahrten, Spesen und Übernachtungskosten der Mitarbeiter und Fremddienstleistungsunternehmen.
  5. Der Kunde hat die Leistungen und Leistungsergebnisse von GDDC GmbH sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen schriftlich spezifiziert anzuzeigen.
  6. GDDC GmbH kann Gewähr durch Nachbesserung leisten. Dabei werden die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Kosten (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) von GDDC GmbH übernommen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
  7. Wird die von GDDC GmbH erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei ein von GDDC GmbH zu vertretender Mangel nicht, hat der Kunde die hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen von GDDC GmbH zu ersetzen.‘
  8. Falls der Kunde einen bestätigten Auftrag storniert, kann die GDDC GmbH 20 % des Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. GDDC GmbH bleibt der der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

7. Haftung

Die Haftung von GDDC GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet GDDC GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet GDDC GmbH aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte fahrlässig nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber GDDC GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GDDC GmbH.

8. Rücktritt

GDDC GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit

  1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen von GDDC GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von GDDC GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Duisburg. GDDC GmbH ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Kunde gegenüber GDDC GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch die Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GDDC GmbH.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung von GDDC GmbH abtretbar.

Stand 23.09.2022